Der Rat der Weiterbildung (KAW) will selbständige Tätigkeiten in der Erwachsenenbildung auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Die Abgrenzung zwischen selbständiger und abhängiger Beschäftigung von Lehrkräften müsse dringend klar geregelt werden, heißt es in einer Stellungnahme des Rats, dem auch der EEB Bundesverband angehört.
“Der Bundesgesetzgeber muss Rechtssicherheit im Hinblick darauf schaffen, unter welchen Voraus-
setzungen Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung als Selbständige beschäftigt werden können. Dies
kann nicht durch Rechtsprechung oder Verwaltungshandeln geschehen, denn dies sind jeweils Ein-
zelfallentscheidungen. Es muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.”
Seit dem “Herrenberg-Urteil” des Bundessozialgerichts von 2022 werden Honorartätigkeiten in der Bildung zunehmend als Scheinselbständigkeit eingestuft. Zuletzt hatte 2024 die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ihre Kriterien zur Prüfung des Status von Lehrkräften geändert. Viele Träger fürchten deswegen, Honorarkräfte nicht mehr rechtssicher beschäftigen zu können.
Für die im Rat der Weiterbildung zusammengeschlossenen Verbände ist die Angebotsvielfalt in der Erwachsenen- und Weiterbildung gefährdet. Es bestehe die Gefahr, “dass Weiterbildungsbedarfe und gesellschaftliche Bildungsaufträge nicht mehr im notwendigen Umfang abgedeckt werden” könnten.
Unterzeichnet ist die Stellungnahme von 12 Organisationen, darunter neben dem EEB Bundesverband der Deutsche Volkshochschul-Verband, die Katholische Erwachsenenbildung Deutschland, der Bundesarbeitskreis Arbeit und Leben, der Deutsche Gewerkschaftsbund sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.